Update zur ABA-VwV

LAI-Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht

Der kürzlich veröffentlichte LAI Fragen-Antwort-Katalog zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. Er lässt wichtige Fragen zu alternativen Staubminderungsmaßnahmen unbeantwortet.

Technisch gesehen sind neben Einhausung oder Kapselung auch andere Staubminderungsmaßnahmen möglich, die gleichwertigen Umweltschutz bieten. Die BVT-Schlussfolgerung 14, die durch die ABA-VwV umgesetzt wird, erkennt auch alternative Techniken zur Reduzierung diffuser Emissionen an, wenn die üblichen Methoden aus technischen Gründen nicht umsetzbar sind.

Es ist dringend notwendig, hier Nachbesserungen vorzunehmen.

Den vollständigen LAI Fragen-Antwort-Katalog finden Sie hier.

Verzögerungen bei AltholzV-Novelle halten an

Der Novellierungsprozess der Altholzverordnung befindet sich seit über zwei Jahren im Stillstand. Ursprünglich erwarteten wir eine Fertigstellung bis 2025. Jedoch hat das Bundesumweltministerium auf den Kasseler Abfalltagen 2024 mitgeteilt, dass eine Fortsetzung der Arbeiten erst nach der Bundestagswahl im Herbst 2025 zu erwarten ist, was den Prozess weiter verzögert. Wir hoffen auf eine Fortführung im Jahr 2026.

Novellierung der 17. BImSchV

BAV begrüßt Nachbesserungen

Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) begrüßt die Entscheidung des Bundestages vom 18. Januar 2024, sich den vom Bundesrat Ende 2023 im Rahmen der Novellierung der 17. BImSchV eingebrachten Änderungen nicht entgegenzustellen (Annahme Beschlussempfehlung Drucksache 20/10075).

Besonders positiv ist die Beibehaltung des im Paragraph 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 17. BImSchV verankerten Vorbehalts der Verhältnismäßigkeit. Bei Streichung dieses Vorbehalts wären bei A IV-Altholz nicht praktikable Anforderungen an die Annahme des Brennstoffes gestellt worden. Darüber hinaus hatte der Bundesrat Nachbesserungen für kleinere Feuerungsanlagen im Kontext der Emissionsgrenzwerte gefordert.

BAV-Altholztag│04.09.2024│FFM

Wir möchten Sie auf den Altholztag 2024 hinweisen, der wieder im Frankfurter Palmengarten stattfinden wird. Merken Sie sich den Termin – 4. September 2024 – schon jetzt in Ihrem Kalender vor.

Neu für BAV-Mitglieder: Ab Herbst 2024 ändern wir den Ablauf unserer Veranstaltungen. Wir starten am 4. September 2024, ab 10:30 Uhr mit unserem Altholztag, gefolgt vom verbandsinternen Netzwerkabend ab 19 Uhr.
Am darauffolgenden Tag (5. September 2024) findet von 10-12/13 Uhr unsere BAV-Mitgliederversammlung statt.

Weitere Details zum Programm, zur Abendveranstaltung und zur Anmeldung werden im Frühjahr 2024 über die Seite www.altholztag.de und über unseren Newsletter bekannt gegeben.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen 🙂

We ♥ Altholz

Wir möchten unseren herzlichen Dank an alle 119 Mitgliedsunternehmen für die hervorragende Zusammenarbeit und Unterstützung im Jahr 2023 aussprechen.

Merry Christmas und alles Gute für das kommende Jahr!

ALBA Berlin GmbH ALFA Recycling Garching GmbH &Co. KG │ Altholzshredderwerk Herbertingen GmbH │ ASA e. V. – Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e. V. │ AVG Baustoffe Goch GmbH │ AVG Ressourcen GmbH │ B+S Papenburg Energie GmbH │ B+T Horn Energie GmbH │ BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs- Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. │ Biomasse Einkauf Nord GmbH │ Biomasse Heizkraftwerk Ilmenau │ Biomasse-Heizkraftwerk Herbrechtingen GmbH │ Biomasseheizkraftwerk Siegerland GmbH & Co. KG │ biotherm Hagenow GmbH │ biotherm Services GmbH │ BMK Biomassekraftwerk Lünen GmbH │ Böhm Entsorgungs-GmbH │ Braunschweiger Versorgungs-AG & Co.KG. │ Bruco Containers nv │ Brüning Group Germany GmbH │ BTB Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin │ Canadian Wood Waste Recycling Business Group │ Comgoed Biomassa B.V. │ Den Ouden Organic │ Dieffenbacher GmbH Maschinen- und Anlagenbau │ DOGA Dortmunder Gesellschaft für Abfall mbH │ Doppstadt Umwelttechnik GmbH │ Dr. Six Unternehmensberatung UG │ DTG DEUTSCHE TRANSPORT-GENOSSENSCHAFT BINNENSCHIFFFAHRT e.G E.ON Energy Solutions GmbH EBE Holzheizkraftwerk GmbH Eco Scrap Recycling GmbH│  EFO AB │ Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co. KG │ EnBW Biomasse GmbH │ Eneco Energy Trade B. V. │ ENERVIE Service GmbH │ Entsorgungsgesellschaft Wesmtünsterland mbH │ envia Therm GmbH │ F. Ehrich GmbH & Co. KG │ Flohr AG GAR Gesellschaft für Abfall und Recycling mbH & Co. KG │ Geiger Recycling GmbH & Co. KG │ Geminor GmbH GETEC Energy Management GmbH │ GROW Holzsteigenverwertungs GmbH │ GSH Green Steam Hürth GmbH │ Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recycling (BGS) │ HAAS Recycling-Systems Holzzerkleinerungs- und Fördertechnik GmbH Heizkraftwerk Altenstadt GmbH & Co. KG │ HME Hamburger Müllentsorgung Rohstoffverwertungsgesellschaft mbH │ Holzkontor Worms GmbH │ HR Hermeskeiler Recyclinggesellschaft mbH │ Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH │ Hufnagel Service GmbH │ HVC │ IRV Interroh Rohstoffverwertungs GmbH │ Jacobs Galabau GmbH │ Junginger Naturenergie GmbH │ Koehler Renewable Energy GmbH │ Kommanditgesellschaft Koops Recycling, Entsorgung und Baustoffhandel GmbH & Co. │ Komptech Vertriebsgesellschaft Deutschland mbH │ Kuhlmann GmbH & Co. KG │ Lausitzer-Holzkontor GmbH & Co. KG │ Lindner-Recyclingtech GmbH │ Lobbe Umweltdienste West GmbH & Co. KG │ M+P Umweltdienste GmbH │ Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG │ Müllverwertung Borsigstraße GmbH │ MVV Umwelt Ressourcen GmbH │ Nehlsen Stoffstrom GmbH & Co. KG │ Neuenhauser Maschinenbau GmbH │ Nordwest Energie Contracting GmbH │ OC Barging B.V. │ Ökotech Ingenieurgesellschaft mbH │ Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KG│ A OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH │ Pfeifer Holz GmbH PreZero Holz GmbH │ PreZero Recycling Services Noord B.V. │  PreZero Service Mitte GmbH & Co. KG │ PreZero Service Westfalen GmbH & Co. KG │ REGOLA Holding GmbH & Co. KG │ remineral Entsorgung & Logistik GmbH │ REMONDIS GmbH Region Südwest Stoffstrommanagement │ Remondis Herne GmbH │ Renewi Support B.V. │ Rheinspan GmbH & Co. KG │ ROCKBIRD GmbH Schmidmeier │ NaturEnergie GmbH │ Schrott- und Metallhandel M. Kaatsch GmbH │ SONAE ARAUCO Deutschland GmbH │ Städtische Werke Energie + Wärme GmbH │ Stadtwerke Dinslaken GmbH │ Statkraft Markets GmbH │ Steil Entsorgung GmbH │ STEINERT GmbH │ STENAU Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft GmbH & Co. KG │ Steuber Recycling GmbH │ Süd Müll GmbH & Co. KG für Abfalltransporte und Sonderabfallbeseitigung │ SUEZ Trading Europe │ Tomra Sorting GmbH │ Twence BV │ Unilin BVBA, division Panels │ UNTHA shredding technology GmbH │ USB Service GmbH │ Vattenfall Wärme Berlin AG │ Vecoplan AG │ Venado Stoffstrom-Management GmbH │ Veolia Belgium Veolia Umwelt-Service Nord GmbH │ Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG │ Wärme, Energie und Restholz GmbH │ WRA Wood Recyclers Association Wurzer Umwelt GmbH │ ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern │ Zeller Recycling GmbH │ Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover“

Wichtige Änderungen bei Standardwerteverfahren der EBeV 2030

Berlin, 03. Nov. 2023

BAV e.V. und FVH begrüßen wichtige Änderungen bei Auslegung des Standardwerteverfahrens der Anlage 2 Teil 5 EBeV 2030

Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) und der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie e.V. begrüßen die kürzlich vorgenommenen Änderungen bei der Auslegung des Standardwerteverfahrens der Anlage 2 Teil 5 EBeV 2030 durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Eine besonders positive Entwicklung ist die Anerkennung von AVV-Nummern (Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung) für Altholz der Kategorie A IV. Diese AVV-Nummern, wie beispielsweise die 19 12 06*, sind für viele Holzenergieanlagen, die ab Januar 2024 dem nationalen Emissionshandel unterliegen, von großer Bedeutung. Gleichzeitig hat die DEHSt mitgeteilt, dass für Frischbiomasse und Altholz der Kategorie A I, das naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz umfasst, ein Biomasseanteil von 100 % angesetzt wird. Weitere Änderungen beinhalten unter anderem, dass das in der Regelvermutung der Altholzverordnung verankerte System, wonach bestimmte AVV-Nummern, wie zum Beispiel die 19 12 07, unterschiedliche Altholzkategorien abbilden können, nun breitflächig Anwendung findet.

Simon Obert, Geschäftsführer des BAV, äußerte sich positiv über den konstruktiven Dialog mit der DEHSt. Er betonte, dass die Änderungen ein wichtiger Schritt für die Altholzaufbereitungs- und -verwertungsbranche sind. „Sie ermöglichen eine präzisere und gerechtere Bewertung von Altholz und tragen somit zur weiteren Entwicklung der Bioenergiebranche bei“.

Der Geschäftsführer des FVH, Gerolf Bücheler, betont: „Das CO2 aus dem biogenen Kohlenstoffanteil bei Altholz ist klimaneutral, weshalb es zurecht nicht der CO2-Bepreisung unterliegt. Die DEHSt sorgt mit ihren Auslegungen für wichtige Klarstellungen und vermeidet dadurch auch unnötige Kosten für Wirtschaft und Verbraucher. Denn die Nutzung von Altholz zu energetischen Zwecken ist und bleibt ein wichtiges Puzzlestück für die Energiewende“.

Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) vertritt die fachlichen, wirtschaftlichen und technischen Interessen von derzeit 118 Unternehmen, die Altholz aufbereiten, stofflich und energetisch verwerten. Die BAV-Mitgliedsunternehmen repräsentieren mehr als 80 % der Altholzmenge in Deutschland.

Der Fachverband Holzenergie (FVH) wurde 2015 als Fachabteilung im Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) gegründet, um der Branche eine gemeinsame Stimme zu geben und die Wahrnehmung der Branche insgesamt zu verbessern. Der FVH bündelt als zentrale Anlaufstelle die Interessen der Holzenergie und gibt den einzelnen Sektoren des Holzenergiemarktes eine gemeinsame Stimme.

2023-11-03_PM BAV e.V. FVH_Änderungen Standardwerteverfahren EBeV 2030

Stabwechsel im Altholzverband

Berlin, 22. Sep. 2023

Jasmin Breuning ist neue BAV-Vorstandsvorsitzende des BAV e.V.

Jasmin Breuning von der Stadtwerke Dinslaken GmbH ist die erste Frau an der Spitze des BAV e.V.. Sie wurde am 19.09.2023 von den Mitgliedern des Altholzverbandes zur neuen Vorstandsvorsitzenden gewählt und tritt damit die Nachfolge von Dieter Uffmann (biotherm Hagenow GmbH) an, der bereits im Vorfeld angekündigt hatte, sich nicht erneut zur Wahl zu stellen.

Jasmin Breuning dankte Herrn Uffmann für seine sehr erfolgreiche Arbeit, die weiter fortentwickelt werden soll. Sie erklärte die klare Absicht, die politische Arbeit und Entwicklung des Verbandes weiter zu stärken und den Mitgliedsunternehmen eine starke Stimme in Berlin und Brüssel zu verleihen.

Dieter Uffmann stellte sich aus Altersgründen nicht mehr zur Wiederwahl. In seiner Amtszeit konnte der BAV erheblich an Bedeutung gewinnen, wichtige Projekte vorantreiben, politische Anerkennung erlangen und seine Mitgliederzahl nahezu verdoppeln. Dieter Uffmann wurde von den Mitgliedern mit lang anhaltendem Beifall für seine großen Verdienste geehrt.

Im Rahmen der Vorstandswahlen standen die bisherigen Vorstandsmitglieder Hartmut Schön von Brockmann Recycling und Markus Gleitz von GSH Green Steam Hürth zur Wiederwahl. Beide wurden mit sehr guten Ergebnissen in ihren Ämtern bestätigt. Hartmut Schön wird für weitere drei Jahre stellvertretender Vorsitzender des Verbandes bleiben und Markus Gleitz wird seine wichtige Aufgabe als Finanzvorstand fortsetzen. Die breite Unterstützung und das Vertrauen der Mitglieder sind ein deutlicher Ausdruck der Wertschätzung für ihre bisherige Arbeit und ihr Engagement für den Verband.

Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) vertritt die fachlichen, wirtschaftlichen und technischen Interessen von derzeit 116 Unternehmen, die Altholz aufbereiten, stofflich und energetisch verwerten. Die BAV-Mitgliedsunternehmen repräsentieren mehr als 80 % der Altholzmenge in Deutschland.

Kontakt:
Simon Obert
Geschäftsführer
BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V.
Schönhauser Allee 147 a, 10435 Berlin

Ausgebucht: Altholztag 2023

Der Altholtzag 2023 verzeichnet einen neuen Teilnehmerrekord

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass sämtliche Plätze für den Altholztag sowie die begleitenden Veranstaltungen (Mitgliederversammlung und Netzwerkabend) bereits ausgebucht sind. Daher ist es leider nicht mehr möglich, weitere Anmeldungen entgegenzunehmen.

Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung bedanken. Wir sind begeistert von dem überwältigenden Interesse an unseren Veranstaltungen und blicken bereits heute mit Vorfreude auf das Jahr 2024, wo wir Sie herzlich willkommen heißen werden.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr BAV-Team

Alle Infos zum Altholztag finden Sie unter www.altholztag.de

Altholztag 2023

Wenige Plätze noch frei

Die Anmeldungen für den diesjährigen Altholztag am 20.09.2023 in Frankfurt am Main sind in vollem Gange. Derzeit liegen uns bereits über 190 Anmeldungen vor.

Restplätze Netzwerkabend

Wir haben die Teilnehmerzahl für die Abendveranstaltung erweitert und können nun auch alle bisherigen Teilnehmer auf unserer Warteliste berücksichtigen. Darüber hinaus haben wir noch einige wenige Restplätze für BAV-Mitglieder für die Abendveranstaltung verfügbar.

Kommen Sie zum größten Altholztreffen in Deutschland. Informationen und Anmeldung: www.altholztag.de

 

ABA-VwV: Zweifel an Rechtmäßigkeit der Vorgabe

Gemeinsame Pressemitteilung

Neue ABA-VwV: Einhausungs- bzw. Kapselungspflicht für Altholzschredderanlagen sind nach rechtlicher Prüfung unverhältnismäßig – wirtschaftliche Alternativen müssen zugelassen werden.

Die Anforderungen der Verordnung sind technisch schwierig umzusetzen und stellen dadurch für viele Unternehmen wirtschaftlich eine existenzielle Herausforderung dar. Ein Juristischer Vermerk kommt zum Schluss, dass weitere technische Maßnahmen in der Abwägung miteinzubeziehen sind

Frankfurt/Berlin, XX. Januar 2023. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) vom 20. Januar 2022 dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung (Durchführungsbeschlüsse (EU) 2018/1147 und (EU) 2019/2010) in nationales Recht. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit der in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) geforderten Staubminimierungsmaßnahmen haben die Verbände BAV e.V. und VDMA Fachverband Abfall- und Recyclingtechnik die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pauly mit einer Bewertung der Rechtslage beauftragt.

BVT-Schlussfolgerung und TA Luft 2021 mit mehr Spielraum

Die BVT-Schlussfolgerungen für Abfallbehandlung lassen Raum für vielfältige Techniken zur Vermeidung oder Verminderung von Emissionen, die ein mindestens gleichwertiges Umweltschutzniveau gewährleisten und gegenüber den betroffenen Anlagenbetreibenden weniger belastend sein können als die in der ABA-VwV geforderten Einhausung oder Kapselung. Auch in der TA Luft 2021 sind Abweichungen von den Anforderungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgabe

In dem beigefügten juristischen Vermerk kommt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pauly zu dem Ergebnis, dass neben den in der ABA-VwV beschriebenen Umweltschutzmaßnahmen der Einhausung oder Kapselung auch andere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Befeuchtung, in die Abwägung miteinbezogen werden müssen, solange diese ein gleichwertiges Umweltschutzniveau gewährleisten.

Der von PAULY Rechtsanwälte ausgearbeitete juristische Vermerk ist auf der Homepage des VDMA Abfall und Recyclingtechnik und des BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. jeweils abrufbar.

Pressetext:

2023_01_Gemeinsame Pressemitteiliung bzgl. ABA-VwV_BAV_VDMA ART

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