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BAV-Stellungnahme: BioStNachV

Der BAV spricht sich klar für die Anerkennung der EfB-Zertifizierung im Rahmen der BioSt-NachV aus. Die EfB-Zertifizierung gilt im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) bereits als geeigneter Nachweis für RED-Kriterien bei Abfallbrennstoffen. Sie ist praxiserprobt, weit verbreitet und anerkannt.

Außerdem begrüßen wir die vorgesehene Ausnahme (sog. „Grandfathering-Regelung“) von der THG-Minderungspflicht für Bestandsanlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von mehr als 10 MW, die vor dem 20. November 2023 eine EEG-Förderung erhalten haben. Der BAV fordert, diese auch für Altholzkraftwerke anzuwenden. 

Zur vollständigen Stellungnahme geht es hier

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