Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter | German Waste Wood Association
BAV begrüßt Nachbesserungen
Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) begrüßt die Entscheidung des Bundestages vom 18. Januar 2024, sich den vom Bundesrat Ende 2023 im Rahmen der Novellierung der 17. BImSchV eingebrachten Änderungen nicht entgegenzustellen (Annahme Beschlussempfehlung Drucksache 20/10075).
Besonders positiv ist die Beibehaltung des im Paragraph 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 17. BImSchV verankerten Vorbehalts der Verhältnismäßigkeit. Bei Streichung dieses Vorbehalts wären bei A IV-Altholz nicht praktikable Anforderungen an die Annahme des Brennstoffes gestellt worden. Darüber hinaus hatte der Bundesrat Nachbesserungen für kleinere Feuerungsanlagen im Kontext der Emissionsgrenzwerte gefordert.