Altholz

Altholz ist ein Alleskönner

Altholz ist ein facettenreicher Wertstoff. Er ist Abfall und Biomasse zugleich. Bestimmte Sortimente sind recyclingfähig und werden in der Holzwerkstoffindustrie eingesetzt, andere werden in Biomassekraftwerken verstromt und sind als erneuerbare Energie eine Säule der Energiewende. Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung ist die qualitativ hochwertige Aufbereitung.

Altholzkategorien

Die Altholzverordnung unterscheidet vier Altholzkategorien:

A I: Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde

A II: Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogen-organische Verbindungen in der Beschichtung (z.B. PVC) und ohne Holzschutzmittel

A III: Altholz mit halogen-organischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

A IV: Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, sowie sonstiges Altholz, das augrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.

Außerhalb dieser Kategorien steht das PCB-Altholz, dieses unterliegt der PCB/PCT-Abfallverordnung.

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