Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter | German Waste Wood Association
BAV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. (BAV) hat zum Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Stellung genommen. Der Verband begrüßt die Ansätze zur Stärkung von Abfallvermeidung, Wiederverwendung und getrennter Sammlung.
Aus Sicht des BAV kommt es insbesondere darauf an, die stoffliche und energetische Verwertung von Altholz entsprechend der jeweiligen Materialqualität sachgerecht abzusichern, Brandgefahren durch falsch entsorgte Batterien wirksam zu reduzieren und zusätzliche bürokratische Belastungen zu vermeiden.
Positionspapier des BAV zur Ausgestaltung der nEHS-Zertifikateversteigerungen ab 2026
Mit dem Übergang des nationalen Emissionshandels in die Versteigerungsphase werden Emissionszertifikate ab 2026 innerhalb des gesetzlich festgelegten Preiskorridors versteigert. Aus Sicht des BAV stellt das derzeitige Verfahren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen.
Brände in Entsorgungs- und Aufbereitungsbetrieben zählen nach wie vor zu den größten Herausforderungen unserer Branche. Insbesondere falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus führen immer wieder zu Bränden in Recyclinganlagen. Die möglichen Folgen reichen von erheblichen Sachschäden und Betriebsunterbrechungen bis hin zu Risiken für Mitarbeitende und Umwelt.
Ein wirksamer betrieblicher Brandschutz, geeignete Präventionsmaßnahmen und der Austausch über Erfahrungen aus der Praxis gewinnen daher weiter an Bedeutung.
Der BAV lädt Sie herzlich zum Brandschutzseminar am 19. November 2026 von 10:00 bis 15:00 Uhr in Nürnberg ein. Gemeinsam mit Fachleuten aus Unternehmen, Versicherungswirtschaft und Brandschutz möchten wir aktuelle Herausforderungen beleuchten und konkrete Lösungsansätze für die betriebliche Praxis diskutieren.
Das Seminar findet im Anschluss an unseren BAV-Winterdialog am 18. November 2026 statt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
gerade in herausfordernden Zeiten sind starke Netzwerke und der persönliche Austausch besonders wichtig. Deshalb möchten wir zum Jahresabschluss noch einmal die Gelegenheit bieten, zusammenzukommen und miteinander ins Gespräch zu kommen.
Dazu laden wir Sie herzlich zu unserem Winterdialog am 18. November 2026 ab 18:00 Uhr in Nürnberg ein.
Bereits am Nachmittag findet die Sitzung des Fachausschusses Aufbereitung statt. Am folgenden Tag bieten wir ein Brandschutzseminar mit praxisnahen Informationen zur Brandvermeidung an.
Wir sind auf der IFAT wieder am Hauptstand des BDE vertreten. Besuchen Sie uns gerne, um sich über aktuelle Entwicklungen in der Altholzbranche und unsere Verbandsaktivitäten zu informieren. Wir freuen uns auf bekannte und neue Gesichter.
Sie finden uns in der Halle A6 / Stand 241.
Der BAV unterstützt die Verbände-Stellungnahmen zum Kabinettsbeschluss vom 21.01.2026 zur nationalen Umsetzung der novellierten Industrieemissions-Richtlinie (IED).
Der BAV hat im Rahmen der Online-Konsultation zur „Circular Economy Strategie: Kreislaufwirtschaftsstrategie für Nordrhein-Westfalen“ Stellung genommen. Ziel der Strategie ist es, ressourceneffiziente Wirtschaftsprozesse zu stärken, Stoffkreisläufe zu schließen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Standorts Nordrhein-Westfalen zu sichern. Wir bringend dabei die Perspektive der Altholzaufbereitung und -verwertung ein.
Seit über 30 Jahren ist der BAV e. V. der führende Fachverband der Altholzbranche. Aktuell vertreten wir 128 Mitgliedsunternehmen, die gemeinsam mehr als 80 % des deutschen Altholzaufkommens repräsentieren. Read More
Der BAV lädt am 17. März 2026 erstmals zu einem Frühjahrsempfang im Brauhaus Früh in Köln ein. Mit diesem neuen Format möchten wir einen informellen Rahmen für den persönlichen Austausch innerhalb unserer Branche schaffen und den Dialog unter den Mitgliedern gezielt fördern.
Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) begrüßt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, mit der vorliegenden Änderungsverordnung die Emissionshandelsverordnung 2030 an die Vorgaben des novellierten Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes sowie an europäische Rechtsakte anzupassen.