Mitgliederversammlung Bad Pyrmont

Am 03. Mai 2023 veranstalten wir unsere erste Mitgliederversammlung im Jahr 2023. Wir haben das Steigenberger Hotel in Bad Pyrmont für unser Treffen mit 80-100 Teilnehmern reserviert.

Mitgliederversammlung:

Von 16-18:30 Uhr werden wir unsere Mitglieder im Rahmen unserer halbjährlichen Mitgliederversammlung über die Aktivitäten des Verbandes informieren.

Netzwerkabend:

Ab 19 Uhr haben wir die Gartenterrassen exklusiv für unsere Mitglieder für den gemeinsamen Netzwerkabend reserviert.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im Mai 2023.

ABA-VwV: Zweifel an Rechtmäßigkeit der Vorgabe

Gemeinsame Pressemitteilung

Neue ABA-VwV: Einhausungs- bzw. Kapselungspflicht für Altholzschredderanlagen sind nach rechtlicher Prüfung unverhältnismäßig – wirtschaftliche Alternativen müssen zugelassen werden.

Die Anforderungen der Verordnung sind technisch schwierig umzusetzen und stellen dadurch für viele Unternehmen wirtschaftlich eine existenzielle Herausforderung dar. Ein Juristischer Vermerk kommt zum Schluss, dass weitere technische Maßnahmen in der Abwägung miteinzubeziehen sind

Frankfurt/Berlin, XX. Januar 2023. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) vom 20. Januar 2022 dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung (Durchführungsbeschlüsse (EU) 2018/1147 und (EU) 2019/2010) in nationales Recht. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit der in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) geforderten Staubminimierungsmaßnahmen haben die Verbände BAV e.V. und VDMA Fachverband Abfall- und Recyclingtechnik die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pauly mit einer Bewertung der Rechtslage beauftragt.

BVT-Schlussfolgerung und TA Luft 2021 mit mehr Spielraum

Die BVT-Schlussfolgerungen für Abfallbehandlung lassen Raum für vielfältige Techniken zur Vermeidung oder Verminderung von Emissionen, die ein mindestens gleichwertiges Umweltschutzniveau gewährleisten und gegenüber den betroffenen Anlagenbetreibenden weniger belastend sein können als die in der ABA-VwV geforderten Einhausung oder Kapselung. Auch in der TA Luft 2021 sind Abweichungen von den Anforderungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgabe

In dem beigefügten juristischen Vermerk kommt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pauly zu dem Ergebnis, dass neben den in der ABA-VwV beschriebenen Umweltschutzmaßnahmen der Einhausung oder Kapselung auch andere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Befeuchtung, in die Abwägung miteinbezogen werden müssen, solange diese ein gleichwertiges Umweltschutzniveau gewährleisten.

Der von PAULY Rechtsanwälte ausgearbeitete juristische Vermerk ist auf der Homepage des VDMA Abfall und Recyclingtechnik und des BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. jeweils abrufbar.

Pressetext:

2023_01_Gemeinsame Pressemitteiliung bzgl. ABA-VwV_BAV_VDMA ART

BAV-Altholztag-2023 in Frankfurt a.M.

Am 20.09.2023 findet der BAV-Altholztag 2023 in der Mainmetropole Frankfurt statt.

Wir freuen uns sehr, Ihnen mit dem Gesellschaftshaus Palmengarten eine der Top-Locations als Rahmen für persönliche Gespräche, Informationen und Networking anbieten zu können.

Alle Informationen zur Veranstaltung, zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter www.altholztag.de.

BAV Webinar – Vollzug ABA VwV

Reduzierung der Staubemissionen

Die Staubreduktion ist ein wichtiges Thema in unseren Mitgliedsunternehmen. Sie wird in vielen Betrieben der Altholzbranche seit Jahren aktiv durch Sprüh- und Vernebelungsmaßnahmen durchgeführt.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) stellt seit 2022 strengere Anforderungen an die Minderung von Staubemissionen bei der Aufbereitung von Altholz zur energetischen Verwertung.

In einem 2. BAV-Webinar werden wir dieses aktuelle Thema erneut aufgreifen und einen Blick auf den aktuellen Vollzug werfen. Wir freuen uns auf den Rechtsexperten Dr. Markus Pauly (PAULY Rechtsanwälte), den Staubsachverständigen Claus-Jürgen Richter (iMA Richter & Röckle) sowie die drei Unternehmensvertreter Wybren Beeksma (BeePro BV), Benjamin Weyrich (NEBOLEX Umwelttechnik GmbH) und Mick Walley (IMTECO GmbH.) Sie werden ihre firmeneigene Staubreduzierungstechnologie vorstellen, die eine wirtschaftlich interessantere Alternative zu Einhausungen / Kapselung darstellt und die gleichen positiven Effekte erzielt.

Wir freuen uns auf das Webinar am 16.11.2022, 10-12 Uhr.

Einbindung von Altholz in das BEHG

Berlin, 24. Oktober 2022

BEHG: BAV sieht jetzt Chance zur Nachbesserung

Mit den Stimmen der Ampelkoalition hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag (20.10.2022) in abschließender Lesung sämtliche Abfallbrennstoffe und damit auch Altholz in den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aufgenommen. Zwar konnte sich die Koalition auf eine einjährige Verschiebung auf Anfang 2024 verständigen. „Wir hätten uns aber eine längere Frist bis mindestens Anfang 2025 gewünscht“, stellt Dieter Uffmann, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV), klar. Zumal sich im Rahmen der vorangegangenen öffentlichen Anhörung eine Mehrheit der Sachverständigen für eine Verschiebung um mindestens zwei Jahre eingesetzt hatte.

Angesichts der rasant steigenden Energiepreise sollten zusätzliche Belastungen für die privaten Haushalte und das Gewerbe unbedingt vermieden werden, betonte Uffmann. „Denn dass sich bis zum Jahr 2024 die Situation nachhaltig ändern wird, ist kaum zu erwarten“. 

Darüber hinaus hat sich vor allem in den letzten Jahren der innereuropäische Handel mit Altholz intensiviert. Damit stehen die grundlastfähigen deutschen Biomasseheizkraftwerke, die neben Strom auch Wärme für private und gewerbliche Abnehmen erzeugen, hinsichtlich der Brennstoffversorgung in Konkurrenz zu anderen europäischen Standorten. „Vor diesem Hintergrund hätte gerade die längere Übergangsfrist dafür genutzt werden können, eine einheitliche EU-weite CO2-Bepreisung auf den Weg zu bringen,“ so Uffmann. „Daher bleibt das Ziel nach wie vor eine europäische Lösung anstelle des nun beschlossenen deutschen Sonderwegs.“

Im Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) sind alle Interessengruppen der Altholzbranche organisiert. Der Verband vertritt derzeit 112 Unternehmen aus den Bereichen Aufbereitung, stoffliche und energetische Verwertung, überwiegend aus Deutschland, zunehmend aber auch aus anderen europäischen Nachbarstaaten. Die dem Verband angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 80 Prozent des Altholzaufkommens in Deutschland.

Kontakt:

Simon Obert

Geschäftsführer

BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V.

Schönhauser Allee 147 a, 10435 Berlin

Tel:  030 32 30 66 – 80

info@altholzverband.de

www.altholzverband.de

www.altholztag.de

www.wastwoodgroup.com

Rekordteilnehmerzahl in Berlin

Berlin, 13. September 2022

BAV-Altholztag zum 30-jährigen Jubiläum in Berlin restlos ausgebucht

„Wir werden nur dann Gehör finden, wenn wir mit einer Stimme sprechen, sei es in Berlin, aber erst recht in Brüssel.“ In seinem Grußwort zum 30-jährigen Bestehen des BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. ermahnte BDE-Präsident Peter Kurth im Rahmen des Altholztages die Verbände der Entsorgungsbranche zur gemeinsamen Abstimmung von Positionen. Dass dieser Schulterschluss notwendig und sinnvoll ist, zeigte einmal mehr der traditionelle Altholztag des BAV Anfang September in Berlin. Denn die Herausforderungen der Branche werden angesichts explodierender Energie- und Rohstoffpreise, hoch volatiler Märkte und zahlreicher ungeklärter Rechtsfragen gewiss nicht geringer, bestätigte denn auch der BAV-Vorsitzende Dieter Uffmann in seinem Eingangsstatement.

Dementsprechend umfangreich war auch das Themenspektrum der mit über 200 Teilnehmern erneut restlos ausgebuchten Tagung: So reichten die Vorträge vom Klimaschutz und der Cybersicherheit in der Entsorgungswirtschaft über technische Fragen wie der Zerkleinerung von Altholz in einem Arbeitsschritt, der Altholz- und MDF-Sortierung oder dem MDF-Recycling bis hin zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV). 

Dass angesichts des Klimawandels jedes einzelne Unternehmen gefordert ist, erläuterte eindrücklich Dr. Henner Buhck von der gleichnamigen Buhck Gruppe, die sich zum Ziel gesetzt hat, bis 2030 Klimaneutralität durch eigene Projekte zu erreichen. Dies, so der Firmeninhaber, setze eine Analyse aller mit Emissionen verbundenen Tätigkeiten auf Reduzierungsmöglichkeiten voraus, vom Einkauf von Öko-Strom über den Ausbau alternativer Antriebstechniken für PKW, LKW und Arbeitsmaschinen im Unternehmen bis hin zur Photovoltaik zur Eigenstromnutzung. Gleichzeitig eröffnet dieser Umbau auch zahlreiche unternehmerische Chancen, betonte Buhck, etwa neue Impulse für Kundenbeziehungen, positive Effekte auf Mitarbeitergewinnung und Mitarbeitermotivation und nicht zuletzt Möglichkeiten zur Kosteneinsparung. Dabei mahnte Buhck, die Aufgaben nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern zeitnah in Angriff zu nehmen.

Die überaus komplexe Rechtslage für Betreiber von Altholz-Aufbereitungs- und Verbrennungsanlagen offenbarte einmal mehr der Vortrag zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung von Jens Vollprecht, Jurist und Diplom-Forstwirt bei der BBH-Gruppe. Demnach sprechen zwar die besseren Argumente dafür, dass für den Nachweis der Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 keine Zertifizierung und keine Massenbilanzsysteme im Sinne der Verordnung erforderlich sind, allerdings ist die Rechtslage mangels fehlender Rechtsprechung unklar und damit unsicher. Laut Vollprecht sollte die Branche daher weiterhin auf eine Klärung hinwirken. Hilfreich hierfür könnte die EEG-Clearingstelle sein, die derartige Fragestellungen z.B. in einem Hinweis- oder Empfehlungsverfahren klären kann.

Die Auswirkungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen für die Altholzaufbereiter erläuterte zum Abschluss des BAV-Altholztages Dr. Markus W. Pauly, Rechtsanwalt aus Köln und Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der RWTH Aachen. Diese Vorschrift beinhaltet unter anderem technische Anforderungen an die Aufbereitung von Altholz zur energetischen Verwertung, darunter etwa die kostenintensive Einhausung und Kapselung von Anlagen. Da die Vorschrift unter dem Vorbehalt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes steht, können die Anlagenbetreiber verlangen, dass auch für sie günstigere Maßnahmen umgesetzt werden, wenn diese gleichermaßen wirksam sind. Daher empfiehlt der Jurist den Unternehmen, proaktiv auf die Behörden zuzugehen und gemeinsam praktikable Lösungen anzustreben.

Im BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. sind alle Interessensgruppen der Altholzbranche organisiert. Wir vertreten derzeit 112 Unternehmen aus den Bereichen Aufbereitung, stoffliche und energetische Verwertung, vorwiegend aus Deutschland, aber verstärkt auch aus dem europäischen Ausland.

Kontakt:

Simon Obert

Geschäftsführer

BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V.

Schönhauser Allee 147 a, 10435 Berlin

Tel.: 030 32 30 66 – 80

info@altholzverband.de

www.altholzverband.de

www.altholztag.de

www.wastewoodgroup.com

Altholztag 2022 – wenige Restplätze

Abendveranstaltung bereits ausgebucht / wenige Restplätze für den Altholztag

Der Altholztag am 07.09.2022 in Berlin rückt mit großen Schritten näher. Einige der Veranstaltungen rund um das große Branchentreffen sind bereits ausgebucht. Für den Altholztag sind noch 19 Plätze frei, danach ist die Konferenz restlos ausgebucht.

Die Nachfrage nach dem Netzwerkabend war außerordentlich groß. Der Netzwerkabend ist mit mehr als 180 Teilnehmern bereits komplett vergriffen. Das Gleiche gilt für die Mitgliederversammlung, die bereits die Kapazität von 130 Teilnehmern überschritten hat.

Für den Abend und die Mitgliederversammlung bieten wir Wartelisten an.
Anmeldung / Aufnahme in die Warteliste unter www.altholztag.de

 

Aus für EEG-Altholz-Brückenförderung

Brüssel verhindert EEG-Ausstiegsregelung

Die Ausstiegsförderung für Altholzkraftwerke wurde kurz vor der Zielgeraden von der EU-Kommission gekippt. Brüssel hat die Umsetzung der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelung im EEG 2021 wegen beihilferechtlicher Bedenken abgelehnt.

Der BAV e.V. hat mit sehr großem Bedauern und Unverständnis die Entscheidung der EU-Kommission zur Kenntnis genommen. Angesichts eines stark volatilen Altholzmarktes war sie aus unserer Sicht eine wesentliche Rückversicherung für einen geordneten Übergang der Bestandsanlagen in eine förderungsfreie Zukunft. Es ist daher unverständlich, warum dem so wichtigen Instrument die dringend notwendige beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission versagt wurde. Eine Begründung hat Brüssel bisher leider nicht geliefert. Diese Entscheidung führt nun zu neuer Unsicherheit im Markt, der derzeit ohnehin unter erheblichem Druck steht.

Über den BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter & -verwerter e.V.:
Der BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. setzt sich seit 30 Jahren für die nachhaltige Nutzung von Altholz ein. Der Verband vertritt die politischen, wirtschaftlichen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder und setzt sich kontinuierlich für die Fortentwicklung des Stoffstroms Altholz ein. Die Altholzverwertung in Deutschland ist ein Musterbeispiel für eine nachhaltige und klimafreundliche Nutzung von Holzabfällen in Europa. Die 103 Mitgliedsunternehmen repräsentieren mehr als 80% des deutschen Altholzaufkommens und leisten hierfür einen wertvollen Beitrag.

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EU-Energiesteuerrichtlinie

Altholzverband

Pressemitteilung

Besteuerung von nachhaltiger Energieerzeugung bedroht Wettbewerbsfähigkeit

In einer gemeinsamen Stellungnahme zu der Überarbeitung der unionsrechtlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom im Rahmen des „Fit for 55 Paketes“ warnen der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) und Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) vor einer Besteuerung für feste Biobrennstoffe und dessen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Branche.

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Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom

Stellungnahme zur Richtlinie zur Restrukturierung der unionsrechtlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom

(Neufassung) COM (2021) 563 final

Der Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in den nächsten Jahren neben der wirksamen Reduzierung von CO2-Emissionen und dem Ausbau erneuerbarer Energien eine grundlegende Transformation hin zu klimaschonenden Produkten und Prozessen erfordert. Um das Ziel einer Minderung der CO2-Emissionen um 55 % bis 2030 zu erreichen, kann die Holzverwendung als Baustoff und erneuerbarer Energieträger einen entscheidenden Beitrag leisten. Read More

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