Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter | German Waste Wood Association
Der BAV unterstützt die Verbände-Stellungnahmen zum Kabinettsbeschluss vom 21.01.2026 zur nationalen Umsetzung der novellierten Industrieemissions-Richtlinie (IED).
Grundsätzlich wird der Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens und insbesondere die zeitliche Streckung der Pflicht zur Einführung von Umweltmanagementsystemen (UMS) bis 2030 begrüßt. Angesichts von rund 55.000 betroffenen IED-Anlagen – davon etwa 13.000 aus der Entsorgungsbranche – und einer bereits bestehenden Sachverständigenknappheit reicht dies jedoch nicht aus.
Die Verbände schlagen daher vor, die bewährte Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) als gleichwertiges Umweltmanagementsystem anzuerkennen, sofern die Anforderungen der 45. BImSchV vollständig geprüft werden. Dies würde Engpässe vermeiden und unnötige Bürokratie sowie zusätzliche Kosten reduzieren.
Zudem fordern die Verbände im Rahmen der Änderungen der AbfAEV, neben dem Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat auch Anzeigen und Erlaubnisse nach §§ 53 und 54 KrWG künftig elektronisch mitführen zu dürfen. Dies wäre ein weiterer sinnvoller Schritt zur Entbürokratisierung und Digitalisierung.
Der BAV unterstützt diese Vorschläge ausdrücklich. Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme:
Stellungnahme Mantelverordnung Kabinettsbeschluss IED-Umsetzung