BAV-Stellungnahme: RED III – Anhänge V und VI

Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. (BAV) hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation der EU Kommission zum Entwurf eines delegierten Rechtsakts zu den Anhängen V und VI der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) eingebracht. Die geplanten Änderungen bewerten wir kritisch, da sie für den Einsatz von Altholz als festem Biomassebrennstoff zu einer Verschärfung der THG-Bilanzierung sowie zu zusätzlichem administrativem Aufwand führen.

Zur vollständigen Stellungnahme geht es hier

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