BAV-Stellungnahme Kreislaufwirtschaftsgesetz

BAV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. (BAV) hat zum Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Stellung genommen. Der Verband begrüßt die Ansätze zur Stärkung von Abfallvermeidung, Wiederverwendung und getrennter Sammlung.

Aus Sicht des BAV kommt es insbesondere darauf an, die stoffliche und energetische Verwertung von Altholz entsprechend der jeweiligen Materialqualität sachgerecht abzusichern, Brandgefahren durch falsch entsorgte Batterien wirksam zu reduzieren und zusätzliche bürokratische Belastungen zu vermeiden.

Wiederverwendung gebrauchstauglicher Gegenstände 

Der BAV unterstützt das Ziel, hochwertige Holzprodukte möglichst lange zu nutzen und geeignete Gebrauchsgegenstände einer Wiederverwendung zuzuführen. Diese wird bereits heute über Tauschbörsen und vergleichbare Plattformen praktiziert, muss jedoch technisch umsetzbar und wirtschaftlich vertretbar sein. Das Altholz, das die Unternehmen der Branche erreicht, ist in der Regel nicht mehr als Gebrauchsgegenstand wiederverwendbar.

Bei der weiteren Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass die Wiederverwendung tatsächlich geeigneter Gegenstände im Vordergrund steht und nicht zu einer dauerhaften Vorhaltung nicht vermittelbarer Gegenstände führt. Gegenstände, die nicht wiederverwendet werden können, müssen zeitnah einer ordnungsgemäßen und möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt werden.

Stoffliche und energetische Verwertung 

Schadstoffarme und technisch geeignete Altholzsortimente sollten möglichst stofflich verwertet werden. Ihr Einsatz insbesondere in der Holzwerkstoffindustrie schont Primärressourcen, verlängert die Nutzungsdauer des Rohstoffs Holz und stärkt die Rohstoffversorgungssicherheit.

Nicht alle Altholzsortimente können sicher und wirtschaftlich in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Die energetische Verwertung bleibt deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden Altholzwirtschaft. Sie ermöglicht die sichere Verwertung derjenigen Sortimente, die nicht für eine stoffliche Nutzung geeignet sind, und stellt die notwendige Ausschleusung von Schadstoffen aus dem Stoffkreislauf sicher.

Wo eine stoffliche Verwertung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, stellt die energetische Verwertung einen ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verwertungsweg dar. Sie ermöglicht die sichere Verwertung der hierfür geeigneten Altholzsortimente und unterstützt den Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Energieversorgung.

Brandgefahren durch Batterien wirksam reduzieren

Zudem fordert der BAV konkrete Anforderungen an die Kennzeichnung und Entnehmbarkeit von Batterien in Möbeln und anderen sperrigen Gegenständen. Hersteller müssen ihrer Produktverantwortung konsequent nachkommen. Die Verantwortung und die Kosten für die sichere Behandlung dürfen nicht allein auf die Entsorgungswirtschaft verlagert werden.

BAV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

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