BAV-Stellungnahme: Vermiedene Netznutzungsentgelte (vNNE)

Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren zur Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Einspeisung nach § 18 StromNEV in den Jahren 2026-2028 am 10.04.2025 eröffnet. Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) nimmt dazu wie folgt Stellung:

Vermiedene Netzentgelte werden an dezentrale Erzeugungsanlagen gezahlt, die unterhalb der Höchstspannungsebene (220/380 kV) Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Diese Anlagen unterscheiden sich von konventionellen Großkraftwerken dadurch, dass sie nicht an die Höchstspannungsebene angeschlossen sind, sondern an die unteren Spannungsebenen der Verteilnetzbetreiber. Sie sind in der Regel kleiner dimensioniert und erzeugen Strom zu höheren Kosten als Großkraftwerke auf Höchstspannungsebene.

Bei einem Großteil der Altholzkraftwerke handelt es sich um kleinere Erzeugungsanlagen, die auf den unteren Spannungsebenen der Verteilernetzbetreiber angeschlossen sind. Sie tragen zur Grundlastsicherung sowie zur Netzstabilität bei und bieten wichtige Systemdienstleistungen, die für das Stromsystem zukünftig noch an Bedeutung gewinnen werden.

Durch den Wegfall der vNNE sehen einige unserer Mitglieder ihre Wirtschaftlichkeit und „Systemrelevanz“ gefährdet. Die vNNE sind für viele Betreiber fester Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsplanung. Zudem spielen Altholzkraftwerke eine wichtige Rolle bei der Wärmewende. Zahlreiche Anlagen werden derzeit für eine effiziente Wärmenutzung umgerüstet. Einnahmen aus den vNNE sind häufig Voraussetzung für Investitionen in den Anschluss an Fernwärmenetze.

Ein ersatzloser Wegfall der vNNE gefährdet nicht nur laufende Projekte, sondern schwächt auch funktionierende Strukturen der Kreislauf- und Energiewirtschaft. Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) sieht die geplante Abschmelzung der VNNE daher kritisch. Aus Sicht des BAV braucht es Lösungen zum Erhalt der dezentralen Energieinfrastruktur, um den Rückbau von Anlagen zu vermeiden, die durch die Bereitstellung von Regelleistung oder die Versorgung von Fernwärmenetzen zur Systemstabilität beitragen.

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