Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter | German Waste Wood Association
Am 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Ziele des Verpackungsgesetzes sind der Schutz der Umwelt sowie die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen.
Durch das VerpackG soll sichergestellt werden, dass Unternehmen ihrer erweiterten Produktverantwortung für Verpackungen nachkommen. Von nun an muss jedes Unternehmen, das systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Das neue System schafft Transparenz und zeigt auf, welche Unternehmen ihrer Produktverantwortung nachkommen.
Das Verpackungsgesetz legt zudem neue Quoten für das Recycling von Verpackungen vor, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Die dualen Systeme müssen im jährlich nachweisen, dass sie die geforderten Quoten erfüllen.
Holzverpackungen erfüllen Recyclingvorgaben
Für Verpackungen aus Holz schreibt das VerpackungsG gemäß der europarechtlichen Zielvorgabe (Richtlinie 94/62/EG) eine Mindestrecyclingquote von 15 Prozent vor. Die Recyclingquote von Verpackungen aus Holz lag gemäß einer Erhebung des Umweltbundesamts 2016 bei 26 Prozent und erfüllt die Quote bereits jetzt.