Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter | German Waste Wood Association
Berlin, 03. Nov. 2023
BAV e.V. und FVH begrüßen wichtige Änderungen bei Auslegung des Standardwerteverfahrens der Anlage 2 Teil 5 EBeV 2030
Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) und der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie e.V. begrüßen die kürzlich vorgenommenen Änderungen bei der Auslegung des Standardwerteverfahrens der Anlage 2 Teil 5 EBeV 2030 durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Eine besonders positive Entwicklung ist die Anerkennung von AVV-Nummern (Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung) für Altholz der Kategorie A IV. Diese AVV-Nummern, wie beispielsweise die 19 12 06*, sind für viele Holzenergieanlagen, die ab Januar 2024 dem nationalen Emissionshandel unterliegen, von großer Bedeutung. Gleichzeitig hat die DEHSt mitgeteilt, dass für Frischbiomasse und Altholz der Kategorie A I, das naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz umfasst, ein Biomasseanteil von 100 % angesetzt wird. Weitere Änderungen beinhalten unter anderem, dass das in der Regelvermutung der Altholzverordnung verankerte System, wonach bestimmte AVV-Nummern, wie zum Beispiel die 19 12 07, unterschiedliche Altholzkategorien abbilden können, nun breitflächig Anwendung findet.
Simon Obert, Geschäftsführer des BAV, äußerte sich positiv über den konstruktiven Dialog mit der DEHSt. Er betonte, dass die Änderungen ein wichtiger Schritt für die Altholzaufbereitungs- und -verwertungsbranche sind. „Sie ermöglichen eine präzisere und gerechtere Bewertung von Altholz und tragen somit zur weiteren Entwicklung der Bioenergiebranche bei“.
Der Geschäftsführer des FVH, Gerolf Bücheler, betont: „Das CO2 aus dem biogenen Kohlenstoffanteil bei Altholz ist klimaneutral, weshalb es zurecht nicht der CO2-Bepreisung unterliegt. Die DEHSt sorgt mit ihren Auslegungen für wichtige Klarstellungen und vermeidet dadurch auch unnötige Kosten für Wirtschaft und Verbraucher. Denn die Nutzung von Altholz zu energetischen Zwecken ist und bleibt ein wichtiges Puzzlestück für die Energiewende“.
Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) vertritt die fachlichen, wirtschaftlichen und technischen Interessen von derzeit 118 Unternehmen, die Altholz aufbereiten, stofflich und energetisch verwerten. Die BAV-Mitgliedsunternehmen repräsentieren mehr als 80 % der Altholzmenge in Deutschland.
Der Fachverband Holzenergie (FVH) wurde 2015 als Fachabteilung im Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) gegründet, um der Branche eine gemeinsame Stimme zu geben und die Wahrnehmung der Branche insgesamt zu verbessern. Der FVH bündelt als zentrale Anlaufstelle die Interessen der Holzenergie und gibt den einzelnen Sektoren des Holzenergiemarktes eine gemeinsame Stimme.
2023-11-03_PM BAV e.V. FVH_Änderungen Standardwerteverfahren EBeV 2030