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PCB

 

PCB steht für Polychlorierte Biphenyle. Dies sind organische Chlorverbindungen, die im Baubereich Verwendung fanden. Die Bauchemikalie wurde durch das Stockholmer Übereinkommen 2001 weltweit verboten.

 

Bis zum Verbot wurde PCB vielfältig und teils in sehr hohen Konzentrationen eingesetzt. Es kam u.a.

·      als Weichmacher (Lacke und Kunststoffe),

·      in Fugendichtungsmassen (Dehnungsfugen im Betonbau, Anschlussfugen für Türen, Fenster),

·      als Isoliermitteln (Dämm- und Schallschutzplatten) aber auch

·      als Flammschutzmittel (Farben und Lacke) oder

·      als Klebstoff (Fußböden)

zum Einsatz.

 

PCB findet sich in Holzabfällen wieder.

Für die stoffliche Verwertung von Altholz besteht eine Obergrenze von 5 mg/kg TM

 

Ab einer Konzentration von 50 mg/kg PCB ist auch die energetische Verwertung untersagt. Holzabfälle müssen dann in speziellen Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Hier gilt nicht mehr die Altholzverordnung sondern die PCB/PCT-Abfallverordnung.

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