Titandioxid – Sorge um die Einstufung

Entscheidung zur Neueinstufung von Titandioxid im Februar 2019 erwartet

Die in Europa hochumstrittene Einstufung von Titandioxid als „wahrscheinlich krebserzeugender Stoff beim Einatmen“ geht in die nächste Runde. Um eine Einstufung zu verhindern, müssen sich die europäischen Länder positionieren. Deutschland hat sich bereits gegen eine Einstufung ausgesprochen.

Titandioxid – eines der meist eingesetzten Pigmente weltweit

Titandioxid (TiO2) ist ein Weißpigment, das in der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie sowie in technischen Anwendungsgebieten zur Herstellung von Farben, Lacken, Kunststoffen und Textilien eingesetzt wird. Es zählt zu einem der meist eingesetzten Pigmente weltweit.

Titandioxid – Einstufung als „Cancerogen 2“?

Derzeit prüft die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf Basis eines Berichts der französischen Behörde für Ernährung, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES), ob Titandioxid als „Cancerogen 2“ eingestuft werden soll. Kommt es zu dieser Bewertung, wäre Titandioxid künftig als krebsverdächtige Substanz zu behandeln. Seit Jahren wird jedoch untersucht, ob und inwieweit die orale, dermale oder inhalative Aufnahme von Titandioxid gesundheitliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat – bis heute ist die Frage jedoch wissenschaftlich nicht eindeutig beantwortet. Einen Überblick über aktuelle Studien hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erstellt: Mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Titandioxid auf den menschlichen Körper – Aktuelle Diskussion und Literatur.

Auswirkungen auf die Altholzbranche

Für die Altholzbranche könnte eine Einstufung weitreichende Folgen haben. Alle Holzabfälle, die mehr als 1 Prozent Massenanteil Titandioxid enthalten, müssten im Falle einer Einstufung als „Cancerogen 2“ als gefährlicher Abfall behandelt werden. Laut der Studie „Analysis of the socio-economic impacts of a harmonised classificationof Carcinogen Category 2 for titanium dioxide (TiO2)“ enthalten beispielsweise Holzanstriche oder Dekorpapiere zum Teil deutlich höhere Werte. Die Studie gibt Anlass zu der Befürchtung, dass viele Sortimente künftig als gefährlicher Abfall behandelt werden müssten. Auch würde eine Einstufung die Aufbereitung von Altholz vor große Herausforderung stellen, da Titandioxid vor allem in Staubform bedenklich sein soll.

Industrie und Politik gegen Neueinstufung

In Deutschland regt sich seitens der Industrie starker Widerstand gegen die geplante Einstufung. Unser Kooperationspartner BDE e.V., der die Interessen des BAV e.V. auf europäischer Ebene vertritt, hat gemeinsam mit den Verbänden VCI und BDI erhebliche Anstrengungen unternommen, um gegen die geplante Neueinstufung vorzugehen. Aus Sicht der Altholzbranche haben wir hierzu begleitend bei der Bundesregierung auf die drastischen Folgen für die Altholzverwertung in Deutschland aufmerksam gemacht.

Mittlerweile hat sich die Bundesregierung gegen die Einstufung ausgesprochen. Im Fokus müsse der Schutz der Arbeiter vor Staubemissionen bei der Herstellung und der Verarbeitung von Titandioxid stehen. Hierfür müssten europaweit harmonisierte Arbeitsplatzgrenzwerte, wie in Deutschland bereits vorhanden, eingeführt und eingehalten werden.

Der BAV unterstützt gemeinsam mit dem BDE den Vorschlag der deutschen Bunderegierung. Eine finale Entscheidung seitens der Kommission wird jedoch nicht vor Februar 2019 erwartet.

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