Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter | German Waste Wood Association
Der BAV setzt sich im Rahmen der Novellierung der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV) für eine rechtssichere Regelung im Umgang mit holzreichen Biomassefraktionen ein, die in Altholzkraftwerken als Brennstoff verwertet werden.
Im Zuge der Aufbereitungs- und Sortierprozesse vor und nach der biologischen Behandlung fallen Biomassesortimente an, die einen sehr hohen Holzanteil aufweisen. Aufgrund der Materialbeschaffenheit eignet sich dieses Material nur bedingt zur weiteren Kompostierung und wird in der Regel der energetischen Verwertung zugeführt. Aufgrund einer fehlenden rechtlichen Definition und einer eindeutigen Zuweisung zu einschlägigen Abfallschlüsselnummern besteht für diese Materialfraktion große Rechtsunsicherheit. Der BAV setzt sich daher dafür ein, für diese spezifische Materialfraktion eine eigene Abfallbezeichnung im Anhang 1 BioabfallV einzuführen. Unseren Vorschlag finden Sie nachfolgend: BAV-Stellungnahme zur BioabfallV