Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter | German Waste Wood Association
Der BAV begrüßt den Referentenentwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Der Entwurf setzt die Vorgaben der europäischen Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II) 1:1 um und erkennt die besondere Bedeutung von Altholz für die Kreislaufwirtschaft und den Klimaschutz an. Der Entwurf regelt eine herkunftsbezogene Vorkettenbetrachtung unter Nachhaltigkeitsaspekten gem. §§ 4 und 5 ausschließlich für Biomasse aus der Land- und Forstwirtschaft und erkennt somit den besonderen Stellenwert der energetischen Nutzung von Abfall- und Reststoffen im Sinne der Kaskadennutzung an.
Wir befürworten, dass mit der BioSt-NachV die Nutzung von Altholz als nachhaltig anerkannt wird. Wir unterstützen ausdrücklich, dass die Verordnung dem Rückwirkungsverbot Rechnung trägt und für den Anlagenbestand weiterhin ein Bestandsschutz gilt, der Sicherheit und Vertrauen schafft. Damit trägt der Entwurf auch Art. 6 (1), RED II Rechnung, der Bestandsschutz für bereits gewährte Förderungen sicherstellt.
Die vollständige BAV-Stellungnahme können Sie hier herunterladen: BAV-Stellungnahme zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung