Novellierung der Altholzverordnung

Vertreter des Bundesumweltministeriums besichtigen Aufbereitungsanlage der Tönsmeier Gruppe

Anlässlich der Novellierung der Altholzverordnung (AltholzV) informierten sich die Vertreter des Bundesumweltministeriums (BMU) Andre Radde und Dr. Jean Doumet beim Tönsmeier Holzkontor in Bückeburg über die Altholzaufbereitung zur stofflichen und energetischen Verwertung. Fachlich wurde der Termin von den Vorständen des BAV, Dieter Uffmann (biotherm Services GmbH), Hartmut Schön (Brockmann Recycling GmbH), Markus Gleitz (Sonae Arauco Deutschland GmbH) sowie Jörg Große-Wortmann, Vorsitzendender des Fachausschusses Aufbereitung aus dem Hause Tönsmeier und Simon Obert, BAV-Geschäftsführer begleitet.

Angefangen bei der Annahme, Verwiegung und Eingangskontrolle, über die Sortierung und Störstoffentfrachtung bis hin zur Zerkleinerung und Siebung zum qualitätsgesicherten Endprodukt wurden alle Prozessschritte der Altholzaufbereitung vorgestellt. Besonders interessierten sich die Vertreter des Ministeriums für die Getrennthaltung und die automatisierte Probenahme.

Die Vor-Ort-Besuche der Mitarbeiter des BMU liefern neben der Studie des Umwelt Bundesamts „Evaluation der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung“ wichtige Anhaltspunkte zur Überarbeitung der Verordnung.

Der BAV begrüßt die Novellierung der AltholzV. Nach über 15 Jahren ist es wichtig die Verordnung an den Stand der Technik anzupassen. Aus Sicht des BAV sollten insbesondere praxisbewährte Regelungen wie die vier Altholzkategorien oder die Hochwertigkeit der stofflichen und energetischen Verwertungswege beibehalten werden. Anpassungs- und Überarbeitungsbedarf besteht insbesondere beim Probenahmeverfahren: Hier sollten künftig prozessbegleitende Verfahren in die AltholzV aufgenommen werden. Das vollständige Positionspapier des BAV gibt es hier.

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