Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter | German Waste Wood Association
Posted on 29. Januar 2019 by altholzverband.de
*Egal ob der alte Jägerzaun, die morschen Terrassendielen oder die ungeliebte Holzkommode – die Mitverbrennung im eigenen Ofen ist keine gute Idee. Denn was viele nicht wissen: Das Verbrennen von Altholz im heimischen Ofen ist verboten und kann mit einem Bußgeld belegt werden, da so Schadstoffe und Schwermetalle, die in Holzschutzmitteln oder Farben enthalten sein können, ungefiltert freigesetzt werden. Den Unterschied erkennt in der Regel nur das geschulte Fachpersonal.
Gerade Althölzer die gemäß der Altholzverordnung als gefährlicher Abfall eingestuft sind, dürfen nur in Altholzkraftwerken mit speziellen Filtersystemen verbrannt werden. Behörden überwachen die Abluft 24 Stunden pro Tag. So ist eine umweltfreundliche und vor allem sichere Altholzverwertung sichergestellt.
Setzen Sie daher lieber auf eine fachgerechte Entsorgung – der Umwelt und auch ihrem Geldbeutel zuliebe. Unsere Mitgliedsunternehmen helfen Ihnen gerne weiter.
Category: Altholzverband, AltholzverwertungTags: Altholzverwertung
September, 2026
23Sept10:0012:00BAV-Online-Altholzschulung
Fit in Altholz? Der BAV e.V. bietet die Altholzschulung zur Erlangung der Sachkunde nach § 5 AltholzV als Online-Schulung an. In der

Fit in Altholz? Der BAV e.V. bietet die Altholzschulung zur Erlangung der Sachkunde nach § 5 AltholzV als Online-Schulung an. In der zweistündigen Veranstaltung werden werden die wichtigsten Grundlagen und Fachkenntnisse rund um den Umgang mit Altholz vermittelt.
23.09.2026 | 10:00 – 12:00 Uhr
Zur Anmeldung geht es unter dem folgenden Link: Anmeldelink
Die richtige Zuordnung und Sortierung von Altholz ist gesetzlich vorgeschrieben und eine zentrale Voraussetzung für eine sichere und ordnungsgemäße Verwertung. Das dafür eingesetzte Personal muss nach der Altholzverordnung über die erforderliche Sachkunde verfügen.
In der BAV-Altholzschulung werden folgende Grundlagen und Kenntnisse vermittelt:
Die BAV-Altholzschulung richtet sich an alle Personen, die mit Altholz befasst sind, insbesondere an Mitarbeitende von:
BAV-Mitglieder
117,00 € pro Person (zzgl. MwSt.)
Nicht-Mitglieder
151,00 € pro Person (zzgl. MwSt.)
Weitere Informationen zur BAV-Altholzschulung gibt es hier.
Thomas Schoder
Referent Politik
Tel. 030 – 32 30 66 – 80
E-Mail: schoder[at]altholzverband.de
(Mittwoch) 10:00 - 12:00
September, 2026
23Sept10:0012:00BAV-Online-Altholzschulung
Fit in Altholz? Der BAV e.V. bietet die Altholzschulung zur Erlangung der Sachkunde nach § 5 AltholzV als Online-Schulung an. In der

Fit in Altholz? Der BAV e.V. bietet die Altholzschulung zur Erlangung der Sachkunde nach § 5 AltholzV als Online-Schulung an. In der zweistündigen Veranstaltung werden werden die wichtigsten Grundlagen und Fachkenntnisse rund um den Umgang mit Altholz vermittelt.
23.09.2026 | 10:00 – 12:00 Uhr
Zur Anmeldung geht es unter dem folgenden Link: Anmeldelink
Die richtige Zuordnung und Sortierung von Altholz ist gesetzlich vorgeschrieben und eine zentrale Voraussetzung für eine sichere und ordnungsgemäße Verwertung. Das dafür eingesetzte Personal muss nach der Altholzverordnung über die erforderliche Sachkunde verfügen.
In der BAV-Altholzschulung werden folgende Grundlagen und Kenntnisse vermittelt:
Die BAV-Altholzschulung richtet sich an alle Personen, die mit Altholz befasst sind, insbesondere an Mitarbeitende von:
BAV-Mitglieder
117,00 € pro Person (zzgl. MwSt.)
Nicht-Mitglieder
151,00 € pro Person (zzgl. MwSt.)
Weitere Informationen zur BAV-Altholzschulung gibt es hier.
Thomas Schoder
Referent Politik
Tel. 030 – 32 30 66 – 80
E-Mail: schoder[at]altholzverband.de
(Mittwoch) 10:00 - 12:00