Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter | German Waste Wood Association
Die Einstufung von Titandioxid als „karzinogen beim Einatmen“ ist erfolgt. Sie gilt nur für Gemische in Form von Pulver mit einem Gehalt von mindestens 1 % Titandioxid in Partikelform oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von ≤ 10 μm.
Ein Antrag vom 30.01.2020 gegen die Einstufung fand im Europäischen Parlament keine Mehrheit.
Die Einspruchsfrist durch den Rat der Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament ist ohne Einspruch am 04.02.2020 beendet worden.
Die CLP-Verordnung, einschließlich der Regelungen zu Titandioxid wurde am 25. Februar 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrem Erscheinen im Amtsblatt in Kraft. Danach gilt eine 18-monatige Übergangsfrist, damit die Einstufung in der gesamten Lieferkette umgesetzt werden kann.
Ab dem 1. Oktober 2021 sind die Anpassungen in Anhang VI der CLP-Verordnung überall verbindlich anzuwenden.
Den Verordnungstext zum Download finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2020.044.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2020:044:TOC